Schulordnung

Präambel

Das harmonische Zusammenleben aller am Schulleben Beteiligten - Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Erziehungsberechtigten - erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass Gewalt von allen abgelehnt wird. Das eigene Verhalten sollte zu einer Atmosphäre beitragen, die die gemeinsame Arbeit fördert und zu gegenseitigem Vertrauen führt.

Dazu ist es auch nötig, dass die Schulgemeinschaft Regeln einhält.

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